Abgestürzt

 

WR 18.2(d) legt das Ende des Rechts auf Bahnmarken-Raum fest:


WR 18.2(d) - Bahnmarken-Raum geben

Die Regeln 18.2(b) und (c) hören auf zu gelten, wenn dem Boot mit Anrecht auf Bahnmarken-Raum dieser Bahnmarken-Raum gegeben wurde oder wenn es mit dem Bug durch den Wind geht oder die Zone verlässt.