Abgestürzt

 

Bei Kursänderung des Wegerechtboot gilt WR 16 - Kurs ändern
16.1 Ändert ein Boot mit Wegerecht den Kurs, muss es dem anderen Boot Raum zum Freihalten geben.


Das bedeutet auf Grund der Definitionen Raum und Freihalten:
Das Wegerechtboot darf seinen Kurs ändern, wenn das ausweichpflichtige Boot den Platz und die Zeit hat um in guter Seemannschaft (also ohne Chaosmanöver) auszuweichen, wenn es das Ausweichmanöver sofort beginnt.