Bei
Kursänderung des Wegerechtboot gilt WR 16 - Kurs ändern
16.1 Ändert ein Boot mit Wegerecht den Kurs, muss es dem anderen
Boot Raum zum Freihalten
geben.
Das bedeutet auf Grund der Definitionen Raum und Freihalten:
Das Wegerechtboot darf seinen Kurs ändern, wenn das ausweichpflichtige
Boot den Platz und die Zeit hat um in guter Seemannschaft (also ohne
Chaosmanöver) auszuweichen, wenn es das Ausweichmanöver
sofort beginnt.